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Bitte beachten Sie, dass ich, soweit ich Hilfeleistungen in Steuersachen anbiete, ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen übernehmen kann (§6 Nr. 3 u. 4 StBerG). Wünschen Sie darüber hinaus gehende Hilfeleistung in Steuersachen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Gern kann ich Ihnen eine Empfehlung für kompetente steuerliche Beratung geben - sprechen Sie mich an!

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